Endloses diskutieren und öffentliches streiten kann gut bezahlt werden. Zum Beispiel, wenn man sich für den Politiker-Berufsweg eines deutschen Bundestagsabgeordneten entscheidet.
Was ein Friseur ein Polizist oder ein Arzt verdient, können die meisten ungefähr abschätzen. Doch wie viel Geld geht monatlich auf das Konto eines Politikers ein? Die Antwort auf diese Frage ist den meisten schlichtweg unbekannt. Dabei gehört der Beruf zu den wohl am großzügigst-bezahlten Beschäftigungen der Bundesrepublik.
Rosige Bezahlung für festangestellte Politiker
Die meisten Menschen, die sich politisch engagieren, werden nur geringfügig bis gar nicht bezahlt. Wer sich jedoch an die Spitze der Politik kämpft und einen der 735 Sitze im Bundestag ergattert, darf mit einer ordentlichen Gage rechnen. Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung ist im Grundgesetz Artikel 48, Absatz 3 geregelt. Dort steht, dass jedem Berufspolitiker des Bundestags eine “sichernde Entschädigung” in Höhe von 10.013 Euro Brutto pro Monat zusteht.
Diese Zahl übersteigt selbst das durchschnittliche Spitzengehalt eines Staatsanwalts, dass sich auf “nur” 9.000 Euro Brutto pro Monat beläuft. Doch das war noch nicht alles. Zusätzlich erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Aufwandspauschale, die für gewöhnlich 4.560 Euro beträgt. Dieser zusätzliche Bonus soll für verschiedene, mit dem Beruf verbundenen Kosten, wie zum Beispiel eine Zweitwohnung oder ein Büro, genutzt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass hochrangige Politiker eben genannte Einrichtungen selbst bezahlen müssen. Jedem Abgeordneten steht nämlich noch ein 54 Quadratmeter großes Büro im Bundestag und eine Kostenpauschale von jährlich 12.000 Euro zu, mit denen er Büromaterial, Handys, Laptops und co. finanzieren kann. Wer neu ins Parlament eintritt, erhält im ersten Jahr außerdem 255,65 Euro obendrauf.
Mitarbeiterkosten sowie Dienstreisen werden von der Bundestagsverwaltung gedeckt. Wie jeder andere Bürger müssen Abgeordnete eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen, wobei die Hälfte des Betrags vom Arbeitgeber, in diesem Fall dem Bundestag, übernommen wird. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Angestellten erhalten Politiker kein Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen.