Wie viel Geld kann man eigentlich überweisen, ohne eine Meldung an das Finanzamt zu übermitteln? Und wo liegt die Grenze bei Bareinzahlungen? Wir klären auf.
Fast jeder kommt eines Tages in die Position, eine größere Zahlung leisten zu müssen – sei es zur Anschaffung eines Autos, einer Wohnung oder für diverse Feierlichkeiten. Mit dem im Jahr 2014 eingeführten Transferverfahren SEPA (Single Euro Payments Area) geht das innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einfach und schnell. Trotzdem beschleicht manche Bankkunden ein Unbehagen. Müssen hohe Überweisungen nicht dem Finanzamt gemeldet werden?
Wie viel Geld darf man ohne Nachweis überweisen?
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, wie hoch der Betrag ist, den du an ein anderes Konto überweist. Egal ob 10.000, 50.000 oder 100.000 Euro – das Finanzamt muss über diese Transaktionen nicht in Kenntnis gesetzt werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme, an die viele Verbraucher nicht denken: Auslandsüberweisungen.
In Deutschland sind eingehende Zahlungen aus dem Ausland sowie ausgehende Überweisungen in das Ausland ab 12.500 Euro gemäß Paragraf 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit Paragraf 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Bundesbank zu melden. Diese Meldepflicht gilt im Übrigen auch für Überweisungen auf ein anderes Auslandskonto und kann bei Privatpersonen telefonisch erfolgen.
“Wie Geld kann man überweisen, ohne es dem Finanzamt zu melden?” Kurz gesagt: Die Höhe des Betrags macht bei Inlandsüberweisungen keinen Unterscheid. Nur Summen ab 12.500 Euro, die ins Ausland überwiesen werden, unterstehen einer Meldepflicht – und zwar gegenüber der Deutschen Bundesbank.
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Bareinzahlungen schon ab 10.000 Euro meldepflichtig
Für die Einzahlung von Bargeld gilt eine andere Rechtslage. Diese regelt das neue Geldwäschegesetz, welches im August 2021 in Kraft getreten ist. Um dagegen nicht zu verstoßen, musst du für Bareinzahlungen ab 10.0000 Euro bei deiner Bank einen Nachweis erbringen. Dabei kann es sich um einen Verkaufs- oder Rechnungsbeleg, einen Schenkungsvertrag, einen Erbschein oder andere gültige Dokumente handeln, welche die Herkunft des Geldes erläutern.
Mit dem Geldwäschegesetz soll verhindert werden, dass illegal erlangtes Geld, sogenanntes Schwarzgeld, in den legalen Zahlungsverkehr eingebracht wird. Personen, die keine festen Kunden, sondern nur Gelegenheitskunden einer Bank sind, müssen damit rechnen, dass sie bereits ab einer Bareinzahlung in Höhe von 2.500 Euro nach der Herkunft des Geldes gefragt werden können. Ein Gelegenheitskunde ist zum Beispiel eine Person, die bei der Bank, wo sie die Bareinzahlung vornimmt, kein Konto hat.