Wie viel Geld darf man monatlich verschenken? In diesem Beitrag findest du die Antwort auf deine Frage – und viele nützliche Infos.
Wer in Deutschland Geld an Familie, Partner, Freunde oder Bekannte verschenken möchte, sollte einige Dinge beachten. Denn nicht nur Erbschaften, sondern auch Schenkungen müssen unter Umständen versteuert werden. Allerdings kann der Beschenkte von einem Freibetrag Gebrauch machen, wenn der Geldbetrag eine gewisse Höhe nicht übersteigt. Hier erfährst du alles, was du zu Schenkungssteuern wissen musst.
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Wie viel Geld darf man monatlich verschenken?
Wer jemandem eine Freude machen oder eine Finanzspritze geben möchte, kann diesem eine Schenkung zukommen lassen. Im Grunde darf man jeden Monat soviel Geld verschenken, wie man möchte. Wer die finanziellen Mittel dazu hat, darf auch wöchentlich oder täglich Geld verschenken. Hier setzt der deutsche Staat keine Grenzen.
Jedoch fallen ab einem gewissen Schenkungsbetrag Steuern für den Beschenkten an. Statt zu fragen “Wie viel Geld darf man monatlich verschenken?”, sollte die Frage also eigentlich lauten: “Wie viel Geld darf man monatlich steuerfrei verschenken?”. Damit wird die Sache schon ein wenig komplizierter.
Geld verschenken: Freibeträge und Steuerklassen im Überblick
Bei der Schenkungssteuer gibt es teils großzügige Freibeträge. Erst die Summe oberhalb dieser Betragsgrenzen muss versteuert werden. Wenn die Freibeträge nicht überschritten werden, muss der Beschenkte überhaupt keine Steuern an den Staat abdrücken.
Die Höhe der Steuerfreibeträge unterscheidet sich teils stark, abhängig von der Beziehung zum Gebenden. Ehegatten können sich etwa Geldgeschenke im Wert von 500.000 Euro machen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Kinder (darunter auch Stief- und Adoptivkinder) können von ihren Eltern 400.000 Euro steuerfrei empfangen. Bei Freunden, Bekannten und fremden Menschen beträgt der Steuerfreibetrag nur 20.000 Euro.
Die Freibeträge sind jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig. Wer seinem Ehegatten im Jahr 2020 genau 500.000 Euro schenkt, könnte ihm 2030 also erneut dieselbe Summe schenken, ohne dass diese besteuert wird. Ist noch kein Jahrzehnt seit der letzten Schenkung vergangen, fallen hingegen Steuern an.
Wenn der Freibetrag überschritten wird oder eine zweite Schenkung innerhalb von zehn Jahren eintrifft, muss der Beschenkte Steuern auf das empfangene Geld zahlen. Die Höhe der Steuersätze wird von der Steuerklasse des Beschenkten mitbestimmt. Achtung: Die Steuerklassen sind in diesem Fall nicht dieselben wie bei der Lohnsteuer. Festgelegt werden sie durch die Enge der Verwandtschaft.
Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die Freibeträge und Steuerklassen für unterschiedliche Gruppen:
Beziehung | Freibetrag | Steuerklasse |
---|---|---|
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro | I |
Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder | 400.000 Euro | I |
Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind | 400.000 Euro | I |
Enkelkinder | 200.000 Euro | I |
Urenkel | 100.000 Euro | I |
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern | 20.000 Euro | II |
Geschwister | 20.000 Euro | II |
Neffen und Nichten | 20.000 Euro | II |
Stiefeltern und Schwiegereltern | 20.000 Euro | II |
Alle Übrigen (Freunde, Bekannte, Fremde, etc…) | 20.000 Euro | III |
Wie hoch ist der Steuersatz bei einer Schenkung?
Die Höhe der Steuern bei einer Schenkung hängt von zwei Faktoren ab: Der Steuerklasse des Beschenkten (siehe oben) und der empfangenen Geldsumme. Wie viel Steuern der Empfänger der Schenkung in verschiedenen Fällen zahlen muss, kannst du unserer Tabelle entnehmen:
Wert der Schenkung* | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
*Nach Abzug des jeweiligen Freibetrags
Zum besseren Verständnis der Schenkungssteuer hier ein kleines Beispiel: Frau Müller bekommt von ihrem Gatten 800.000 Euro geschenkt. Aufgrund des Freibetrags für Ehepartner (500.000 Euro) muss sie nur 300.000 Euro davon versteuern. Die Höhe des Geldbetrags und die Einordnung in die Steuerklasse I führen zu einem Steuersatz von 11 Prozent.
Am Ende des Tages muss Frau Müller also 33.000 Euro Steuern ans Finanzamt zahlen. Von den 800.000 Euro, die sie von ihrem Mann empfangen hat, bekommt sie entsprechend nur 767.000 Euro. Gar nicht so schwer, oder?
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Lässt sich eine Schenkung rückgängig machen?
“Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen”, heißt es im Volksmund. Ähnlich hält es auch das deutsche Gesetz mit Schenkungen. In aller Regel lassen sich Geldgeschenke nämlich nicht zurückholen – ganz egal, wie hoch die Summe ist. Man sollte sich also gut überlegen, welcher Person man eine Schenkung zukommen lässt.
Unter bestimmten Umständen besteht dennoch die Chance, das verschenkte Geld zurück zu bekommen. Gründe könnten zum Beispiel schwere Verfehlungen des Beschenkten sein, entweder gegenüber dem Schenker oder dessen nahen Angehörigen – auch “grober Undank” genannt (§ 530 BGB). Eine schwere Verfehlung besteht etwa dann, wenn der Beschenkte seinen Geber mit Körperverletzung bedroht oder physisch misshandelt hat. Auch heftige Beleidigungen zählen dazu.
Die Verarmung des Schenkers kann ebenfalls Grund für eine Rückzahlung sein (§ 528 BGB). Von einer Verarmung spricht man dann, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr selbstständig bestritten werden kann. Ein gesunkenes Einkommen genügt also nicht. Zudem könnte es passieren, dass der Beschenkte sich auf Entreicherung beruft, was bedeutet, dass er das erhaltene Geld bereits ausgegeben hat.
Wer eine Schenkung bereut, sollte diese innerhalb von zehn Jahren zurückfordern. Geldgeschenke, die weiter in der Vergangenheit liegen, lassen sich nämlich nicht mehr rückgängig machen (§ 529 BGB).