Bei dem Online-Broker Trade Republic können Anleger auch Teilaktien kaufen. So funktioniert der Handel mit Aktienbruchteilen.
Lange Zeit war der Kauf von Teilaktien bei Trade Republic* nur über einen Sparplan möglich. Seit dem 5. Oktober 2022 können Aktienbruchteile ab einem Euro aber auch direkt per Order erworben werden. Der Online-Broker hat sich laut eigener Aussage zum Ziel gesetzt, das Investieren zu “demokratisieren”. Dazu ermöglicht er auch Kleinanlegern den Handel mit hochpreisigen Wertpapieren.
So kannst du bei Trade Republic Teilaktien kaufen
Trade Republic gehört zu den wenigen Online-Brokern in Deutschland, bei dem Anleger Teilaktien kaufen können. Dies liegt daran, dass der Bruchstückehandel für den Anbieter mit einem Mehraufwand und Mehrkosten verbunden ist. Kunden müssen aber keine zusätzlichen Gebühren zahlen und kompliziert ist der Kauf ebenfalls nicht. Folgende Schritte genügen schon, um Teilaktien zu kaufen:
- Logge dich per App oder Desktop in dein Trade Republic-Konto ein.
- Benutze die Suche, um die gewünschte Aktie zu finden.
- Wähle “Kaufen” und lege einen beliebigen Betrag oder Anteil fest, zu dem die Aktie gekauft werden soll.
- Tippe auf “Weiter” und schließe die Transaktion ab.
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Die Nachteile von Aktienbruchteilen
Online-Broker wie Trade Republic bieten Kleinanlegern mit ihren Lösungen einen einfacheren Zugang zum Kapitalmarkt. Doch bringen Teilaktien nicht nur Vorteile. So können Anleger beispielsweise nicht an der Hauptversammlung eines Unternehmens teilnehmen, von dem sie keine ganze Aktie besitzen. Das Stimmrecht liegt stattdessen beim Broker. Zudem müssen Anleger auf mögliche Sachdividenden verzichten.
Besonders ärgerlich kann es werden, wenn ein Anleger den Broker wechselt oder wechseln muss, weil etwa der bisherige Anbieter pleitegegangen ist. Halbe Aktien lassen sich nämlich nicht übertragen. In diesem Fall müssen die Wertpapiere zwangsweise veräußert werden, auch wenn der Kurs momentan nicht zu eigenen Gunsten steht. Immerhin: Bruchstücke gelten wie ganze Aktien als Sondervermögen, wodurch sie im Falle einer Pleite des Brokers nicht in die Insolvenzmasse einfließen.