Taschengeld: So viel sollte man seinen Kindern monatlich bereitstellen

Taschengeld: So viel sollte man seinen Kindern monatlich bereitstellen
© Pexels

Wie viel Taschengeld ist gerecht für meine Kinder? Das sagt die Taschengeldtabelle des deutschen Familienministeriums.

Beim Thema “Taschengeld” scheiden sich die Geister. Die eine Seite hält nichts davon, die eigenen Kinder fürs “Nichtstun” zu bezahlen, die andere Seite sieht im Taschengeld ein Muss für jede funktionierende Familie. Ob man seinen Jüngsten einen monatlichen Betrag zur freien Verfügung stellen möchte, ist jedem Elternteil selbst überlassen. Das Gesetz hat dabei nur wenig zu sagen – immerhin hängen derartige Fragen stark von der finanziellen Situation einer Familie ab.

300x250

Taschengeldtabelle: Empfehlung des Bundes

Wer seinen Kindern jedoch Taschengeld zahlen möchte, steht erstmal vor der Frage, wie viel Geld er diesen geben soll. Der feine Grad zwischen “zu verwöhnerisch” und “zu geizig” soll ja nicht überschritten werden. Hierzu spricht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine klare Empfehlung aus:

Unter 6 Jahre: 0,50-1,00 Euro pro Woche
6 Jahre: 1,00-1,50 Euro pro Woche
7 Jahre: 1,50-2,00 Euro pro Woche
8 Jahre: 2,00-2,50 Euro pro Woche
9 Jahre: 2,50-3,00 Euro pro Woche
10 Jahre: 16,00-18,50 Euro pro Monat
11 Jahre: 18,50-21,00 Euro pro Monat
12 Jahre: 21,00-23,50 Euro pro Monat
13 Jahre: 23,50-26,00 Euro pro Monat
14 Jahre: 26,00-31,00 Euro pro Monat
15 Jahre: 31,00-39,00 Euro pro Monat
16 Jahre: 39,00-47,00 Euro pro Monat
17 Jahre: 47,00-63,00 Euro pro Monat
ab 18 Jahre: 63,00-79,00 Euro pro Monat

Die Taschengeldtabelle soll Eltern zumindest eine ungefähre Empfehlung geben, welche Beträge für die eigenen Kinder in Frage kommen. Das Ministerium erklärt, die Zahlen stammen von einer Expertise des Deutschen Jugendinstituts. Jüngere Kinder sollen im besten Fall wöchentlich ihr Taschengeld erhalten, da diese noch keine finanzielle Planung über längere Zeiträume übernehmen können. Söhne und Töchter, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, sollten dann noch Taschengeld erhalten, wenn sie weiterhin die Schule besuchen oder von den Eltern abhängig sind.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 

Mehr aus dem Netz

Related Posts
Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner