Du möchtest deinen Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen und fragst dich, wie lange die Auszahlung deines Guthabens dauert? Hier gibt es die Antwort.
Plötzlicher Kapitalbedarf, Veränderung der Lebenssituation, Neuausrichtung der persönlichen Planung: Es gibt viele Gründe, um einen Bausparvertrag zu kündigen. Wenn du die vertragliche Kündigungsfrist beachtest, ist das auch bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall kein Problem. Nur wie kündigt man dort den Bausparvertrag und wie lange dauert die Auszahlung des Geldes?
Schwäbisch Hall: So kündigst du den Bausparvertrag
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG betreut mehr als sieben Millionen Kunden und ist damit ist die größte Bausparkasse in Deutschland. Sie bietet unter anderem verschiedene Bauspartarife, Annuitätendarlehen und Tilgungsaussetzungsdarlehen an. Es handelt sich um die Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Du kannst deinen Schwäbisch Hall Bausparvertrag grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Dabei muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen und von allen Kontoinhabern unterschrieben sein. Zudem solltest du im Kündigungsschreiben die Bausparnummer deines Bausparvertrags und den Kündigungszeitpunkt nennen.
Wichtig ist außerdem, dass du der Bausparkasse mitteilst, auf welches Konto das Guthaben ausgezahlt werden soll. Am einfachsten ist die Kündigung mit der Vorlage, die von Schwäbisch Hall auf der folgenden Seite zur Verfügung gestellt wird. Allerdings kannst du auch ein eigenes Schreiben verfassen und der Bausparkasse zusenden.
Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen: Dauer der Auszahlung
Wenn deine Kündigung fristgerecht bei Schwäbisch Hall eingegangen ist, dann dauert die Auszahlung des aktuellen Guthabens einschließlich Zinsen in der Regel nur wenige Tage bis Wochen. Es gilt in der Ansparphase eine Kündigungsfrist von sechs Monaten, die in den Vertragsbedingungen geregelt ist.
Eine fristlose Kündigung mit sofortiger Auszahlung des Bausparguthabens ist nur in Ausnahmefällen möglich. So musst du einen der folgenden wichtigen Gründe nachweisen können:
- Du bist erwerbsunfähig geworden.
- Du bist langfristig arbeitslos.
- Du bist Erbe des Bausparvertrages.
Liegen die Nachweise für einen dieser Kündigungsgründe vor, zahlt die Schwäbisch Hall Bausparkasse das angesparte Guthaben ohne eine Kündigungsfrist aus. In diesem Fall musst du als Sparer auch keine Strafzinsen oder Gebühren bezahlen. Anders sieht das bei einer regulären Kündigung aus. Hier fallen Kosten an, auf die wir im Folgenden genauer eingehen.
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Was kostet die Kündigung der Bausparkasse Schwäbisch Hall?
Bei einer fristgerechten Kündigung dauert die Auszahlung nicht lange. Jedoch ist der Prozess für den Sparer mit verschiedenen Kosten verbunden. Dazu gehören die anteilige Abschlussgebühr, das anteilige Jahresentgelt und eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Auszahlung des Guthabens.
Die anteilige Abschlussgebühr beträgt 1 Prozent des angesparten Betrages. Hinzu kommt das anteilige Jahresentgelt, welches Schwäbisch Hall bis zum Ende des Monats berechnet, in dem die Auszahlung des Bausparguthabens erfolgt. Die Gebühr pro Jahr beträgt maximal 36 Euro.
Darüber hinaus musst du eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn du auf Auszahlung des Guthabens vor Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten bestehst. Die Entschädigung beträgt 1 Prozent der Bausparsumme pro Monat, der an der Wartezeit fehlt. Aufgrund der verschiedenen Kosten solltest du im Vorhinein genau abwägen, ob sich eine Kündigung überhaupt für dich lohnt.