Scalable Capital Einlagensicherung: Welche Bank steht dahinter?

Scalable Capital Einlagensicherung: Welche Bank steht dahinter?
© Scalable Capital

Scalable Capital ist ein Neobroker, der mit niedrigen Handelskosten und einer Verzinsung von Kundengeldern lockt. Aber wie ist es um die Einlagensicherung bestellt?

Wer ein Konto bei Scalable Capital eröffnet, möchte seine Ersparnisse natürlich in Sicherheit wissen. Das Start-up aus München ermöglicht seinen Kunden den gebührenfreien Handel mit Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren. Seit geraumer Zeit werden die Einlagen auf dem Verrechnungskonto sogar mit Zinsen* belohnt: 2,3 Prozent p.a. gibt es auf Guthaben bis 100.000 Euro für Abonnenten des höchsten Premiumtarifs. Nur sind die Gelder dort auch sicher?

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Scalable Capital: Einlagensicherung garantiert

Voraussetzung, um ein Depot bei Scalable Capital zu eröffnen, ist das Verrechnungskonto. Dieses bekommt jeder Anleger automatisch zugeteilt. Die eingezahlten Gelder liegen jedoch nicht bei Scalable Capital selbst, sondern auf den Konten der Münchner Baader Bank. Im Falle einer Insolvenz der Partnerbank werden Anleger entschädigt.

In Deutschland greift die gesetzliche Einlagensicherung, welche die Rückzahlung von Einlagen bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Kunde und Finanzinstitut garantiert. Da die Baader Bank dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) angehört, ist der Schutzumfang der Einlage sogar noch größer. Die zusätzliche Sicherungsgrenze beläuft sich auf 750.000 Euro pro Sparer.

Zum Angebot: Wertpapierdepot bei Scalable Capital eröffnen*

Wie steht es um die Sicherheit der Wertpapiere?

Auch die Wertpapiere der Kunden werden bei der Baader Bank verwahrt. Sollte die Depotbank eines Tages Pleite gehen, sind Anleger nicht betroffen. Dies hat den einfachen Grund, dass die hinterlegten Wertpapiere als Sondervermögen der Eigentümer gelten. Sie gehören nicht zur Verwendungsmasse der Bank und können nicht von eventuellen Gläubigern zum Schuldenausgleich verwendet werden.

Sollte die Bank aus beliebigen Gründen nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, sind die Erfüllungsansprüche der Kunden in bestimmtem Umfang durch die gesetzliche Anlegerentschädigung abgesichert. So besteht ein Anspruch auf 90 Prozent ihrer “Forderungen aus Wertpapiergeschäften”, maximal aber nur auf 20.000 Euro.

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