Pfändungsschutzkonto: Wie hoch ist der Freibetrag?

Pfändungsschutzkonto: Wie hoch ist der Freibetrag?
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Damit Miete, Strom und Lebensmittel im Falle einer Kontopfändung weiter bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das verfügbare Guthaben darf den gesetzlichen Freibetrag dabei nicht überschreiten.

Wird dein Girokonto gepfändet, kannst du über dein Bankguthaben nicht mehr frei verfügen. Das ist oft ärgerlich, da neben den Schulden an die Gläubiger auch laufende Kosten wie Miete und Strom gedeckt und Lebensmittel bezahlt werden müssen. In einer solchen Situation bietet sich die Umwandlung deines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) an.

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Mit einem Pfändungsschutzkonto kannst du dein Guthaben in einem bestimmten Umfang vor der Pfändung schützen. Jeden Monat steht dir dabei eine gesetzlich festgelegte Summe zur freien Verfügung bereit. Seit dem 1. Juli 2022 beläuft sich der Freibetrag auf 1.340,00 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

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Pfändungsschutzkonto: Höherer Freibetrag bei Unterhaltspflicht

Je nach Lebenssituation kann der Pfändungsfreibetrag variieren. Ein höherer Betrag steht dir dann zu, wenn du einer oder mehreren Personen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewährst. In diesen Fällen gelten die folgenden Summen, wie das Service-Portal Berlin schreibt:

  • 1.840,62 Euro bei der Unterhaltspflicht gegenüber einer Person,
  • 2.119,52 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber zwei Personen,
  • 2.398,42 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber drei Personen,
  • 2.677,32 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber vier Personen und
  • 2.956,22 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber fünf oder mehr Personen.

Kindergeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und bestimmte einmalige Sonderleistungen wie zum Beispiel die Kosten für eine Klassenfahrt oder die Erstausstattung für die Wohnung sind nicht pfändbar. Außerdem interessant: Solltest du dein geschütztes monatliches Guthaben nicht vollständig verbraucht haben, dann kann es auch bis zum Ende des nächsten Monats noch ausgegeben werden, im übernächsten Monat aber nicht mehr.

Wie erhält man ein Pfändungsschutzkonto? Möchtest du dein Girokonto in ein P-Konto mit Freibetrag umwandeln, musst du die jeweilige Bank unter Angabe deiner IBAN darüber schriftlich in Kenntnis setzen. Die Kündigung deines Girokontos ist nicht erforderlich. Beachte allerdings, dass die Führung eines Pfändungsschutzkontos der SCHUFA mitgeteilt wird und nur ein einziges Girokonto umgewandelt werden darf.

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