Nach welchem Zeitraum sind Aktien steuerfrei? Diese Frage stellen sich Anleger, die ihre Gewinne realisieren möchten, immer wieder. Wir liefern die Antwort.
Wenn man Aktien für einen bestimmten Zeitraum hält, zahlt man keine Steuern auf seine Gewinne mehr, oder? Falsch. Zwar hat es mit der Spekulationsfrist eine solche Regelung tatsächlich gegeben, diese gilt seit 2009 allerdings nicht mehr. Stattdessen müssen Anleger auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne immer die reguläre Abgeltungssteuer von 25 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen – mit einer Ausnahme.
Durch den Sparerpauschbetrag sind “Einkünfte aus Kapitalvermögen” bis 1.000 Euro bei Singles beziehungsweise 2.000 Euro im Falle von Ehepaaren steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlagen 12 Monate oder 10 Jahre gehalten werden. Der Freibetrag wird in jedem Jahr zurückgesetzt und gilt immer für die Erträge aus dem Vorjahr.
Hinweis: Keine Steuerberatung. Für eine professionelle Auskunft wende dich bitte an deinen Steuerberater oder an das in deiner Region zuständige Finanzamt.
Aktien steuerfrei nach 12 Monaten? Nicht mehr
Bis 2009 waren Gewinne aus Kapitalanlagen steuerfrei, insofern die Papiere länger als 12 Monate gehalten wurden. Seither gibt es nur noch einen Freibetrag. Dieser wurde 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro im Jahr erhöht. Ehepaare, die ihre Anlagen gemeinsam verwalten, können sogar von Steuerersparnissen bis 2.000 Euro profitieren. Wichtig: Um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten.
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Gerücht widerlegt: Aktien nach 10 Jahren steuerfrei
Hartnäckig hält sich auch das Gerücht, dass Aktien nach 10 Jahren steuerfrei wären. Dies war in Deutschland aber nie der Fall. Vermutlich verwechseln viele Menschen die Steuerbefreiung mit der von Immobilien beziehungsweise Grundstücken, welche 10 Jahre nach Erwerb tatsächlich veräußert werden können, ohne einen Cent an das Finanzamt zu zahlen.
Übrigens: Hast du Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009 gekauft, bleiben diese steuerfrei. Dabei handelt es sich um sogenannte “Altbestände”. Diese sind noch von der alten Gesetzgebung betroffen und müssen daher nicht versteuert werden. Ansonsten gilt für Kapitalerträge, wie bereits erwähnt, die reguläre Abgeltungssteuer.