Eine Kontopfändung will natürlich vermieden werden, ist sie aber da, geht es vor allem um Transparenz. Für Schuldner sollte die Pfändung auch im Online Banking sichtbar sein.
Wird einer Geldforderung nicht nachgekommen, kann der Gläubiger eine Kontopfändung veranlassen. Im Regelfall wird dabei das gesamte Bankkonto des Schuldners eingefroren, um die Forderung zu begleichen. Steht bei dir eine Kontopfändung an, erhältst du die Information darüber per Post. Allerdings kann auch das Online Banking Hinweise liefern.
Kontopfändung meist auch im Online Banking sichtbar
Ausschlaggebend für die Kontopfändung sind die offiziellen Dokumente (zum Beispiel Pfändungsbeschluss), welche dir postalisch zugesandt werden. Bei vielen Banken lässt sich die Pfändung aber auch im Online Banking erkennen. Typische Merkmale sind dabei die Folgenden:
1. Mitteilung im Postfach
In deinem elektronischen Postfach befindet sich ein Schreiben, das dich über die Kontopfändung informiert.
2. Keine Überweisungen möglich
Du willst eine Überweisung vornehmen, die mit einer Fehlermeldung, gegebenenfalls auch mit Hinweis auf die Pfändung, abgelehnt wird.
3. Fremde Überweisungen
In den Umsätzen oder Kontoauszügen deines Bankkontos findest du Überweisungen, die du nicht veranlasst hast – vermutlich an den Gläubiger.
4. Daueraufträge werden nicht ausgeführt
Deine Daueraufträge für Miete, Strom, Versicherung und andere Dienstleistungen des täglichen Bedarfs werden nicht ausgeführt.
5. Lastschriften werden nicht ausgeführt
Lastschriften können aufgrund der Kontopfändung nicht eingezogen werden.
6. Dispokredit wird nicht mehr angezeigt
Dein Dispokredit wird entweder als “nicht verfügbar” oder mit einem Betrag von 0 Euro in deinem Girokonto angezeigt.
Kontopfändung: So kannst du dein Geld schützen
Ist die Kontopfändung mitunter im Online Banking sichtbar, solltest du handeln. Damit du deine Lebenshaltungskosten weiterhin decken kannst, ist die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erforderlich. Das sogenannte “P-Konto” lässt sich bei jeder Bank einrichten und bietet einen Pfändungsschutz von 1.340 Euro im Monat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.
Hast du die Umwandlung deines Girokontos beantragt, muss diese innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen. Das ist gesetzliche Vorschrift. Ein Pfändungsschutzkonto erkennst du im Online Banking daran, dass dein Konto mit dem Status “P-Konto” geführt wird. Außerdem kannst du diesen Status auch auf den Kontoauszügen ablesen.
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Neues Konto trotz Pfändung eröffnen?
Um gepfändet werden zu können, muss dein Girokonto dem Gläubiger bekannt sein. Schließlich gibt dieser den Antrag zur Kontopfändung an deine Bank weiter. Dass der Gläubiger dein Girokonto kennt, liegt vermutlich daran, dass du dieses bei Vertragsabschluss angegeben oder bereits Zahlungen geleistet hast.
Die gute Nachricht: Wenn du dabei richtig vorgehst, kannst du ein neues Konto eröffnen, ohne eine Pfändung befürchten zu müssen. Dafür ist zunächst wichtig, dass du dein neues Girokonto bei einer Bank beantragst, die nicht unmittelbar mit deiner alten Bank in Verbindung steht. Zwei Konten bei der Sparkasse oder Volksbank – wenn auch an unterschiedlichen Standorten, sollten beispielsweise vermieden werden.
Darüber hinaus sollte es sich bei deinem neuen Konto um ein schufafreies Konto* handeln, da ansonsten ein Datenaustausch mit Auskunfteien wie der SCHUFA stattfindet. Dadurch kann der Gläubiger direkt von deinem neuen Konto erfahren und dort ebenfalls eine Pfändung einleiten. Zudem solltest du auf gar keinen Fall Beträge von deinem alten Konto auf dein neues Konto oder umgekehrt überweisen. Sei dir bewusst darüber, dass deine Bank diese Daten gegebenenfalls an den Gläubiger weitergibt.