Inflationsprämie: Arbeitnehmer erhalten bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Inflationsprämie: Arbeitnehmer erhalten bis zu 3.000 Euro steuerfrei
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Um die Bevölkerung zu entlasten, hat der Gesetzgeber eine Inflationsprämie beschlossen. Arbeitnehmer können bis zu 3.000 Euro bekommen.

Bürger in Deutschland sehen sich vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs derzeit mit hohen und weiter steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert. Unterstützung gewährt der Staat nun in Form einer Inflationsausgleichsprämie. Diese ist Teil des dritten Entlastungspakets und als steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung von Unternehmen an die Beschäftigten zu verstehen.

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Inflationsprämie: Bis zu 3.000 Euro möglich

Bis zu 3.000 Euro können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zugestehen. Die Zahlung der Prämie ist freiwillig: Je nach Unternehmen kann es sein, dass nur eine geringere oder überhaupt keine Auszahlung erfolgt. Firmen wie die Targobank, Porsche und VW haben jedoch bereits angekündigt, ihren Beschäftigten mit dem vorgeschlagenen Inflationsausgleich unter die Arme zu greifen. Schließlich profitieren auch sie davon.

Die Prämie soll Unternehmen wie Arbeitnehmern helfen, die steigenden Preise bei Lebensmitteln und Energie abzufedern, ohne eine Lohn-Preis-Spirale zu riskieren. Das Konzept dahinter ist simpel: Unternehmen können ihre Mitarbeiter entlasten, müssen dafür aber keine höheren Löhne zahlen, welche wiederum zu höheren Preisen und einer Spirale führen könnten. Die Inflation würde dann nur weiter befeuert.

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Wer kann am ehesten mit der Prämie rechnen?

Wie der WDR berichtet, gehen Experten davon aus, dass am ehesten Beschäftigte mit einem Tarifvertrag mit einer Inflationsprämie rechnen können. Falls sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend einigen, könnte die Transaktion Teil eines Tarifabschlusses sein. In diesem Fall hätten Beschäftigte einen Anspruch auf die Prämie. Allerdings ist laut Statistischem Bundesamt nur noch bei rund 44 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt.

Unternehmen bleibt viel Zeit – die Auszahlung kann bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen. Auch eine Stückelung des Beitrags ist möglich. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist nur, dass Unternehmen die Leistung zusätzlich zum üblichen Lohn und Gehalt zahlen, um die Folgen der Inflation zu mildern.

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