“Darf ich mein eigenes Geld vernichten, wenn mir die Lust danach ist?” Wir haben diese Frage für dich beantwortet.
Die wenigsten Menschen kommen auf die Idee, ihr eigenes Geld mutwillig zu vernichten. Und doch bleibt die Frage, ob es denn erlaubt ist, eine solche Handlung durchzuführen. Um der Sache auf den Grund zu gehen, müssen wir einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch werfen.
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Darf man sein Geld einfach vernichten?
Entgegen dem hartnäckigen Mythos, gibt es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand für die Zerstörung von Bargeld. Wer Geld besitzt, darf damit laut § 903 BGB anstellen, was er möchte. Ob er es nun schreddert, in den Kamin wirft oder die Toilette herunterspült, spielt dabei keine Rolle. Nur einen Umtausch kann er sich dann nicht mehr erlauben- zumindest dann nicht, wenn das Geld vorsätzlich zerstört wurde.
Oft hört man die Behauptung, bei Bargeld handele es sich nur um eine Leihgabe der Europäischen Zentralbank oder Deutschen Bundesbank. Dementsprechend handele es sich um fremdes Eigentum. Wer Bargeld vernichtet, macht sich also der Sachbeschädigung schuldig. Diese Annahme ist aber glücklicherweise falsch.
Dass viele Menschen immer noch glauben, die Zerstörung des eigenen Bargelds sei strafbar, ist wenig verwunderlich. In so manchen Staaten ist es nämlich tatsächlich illegal, Scheine und Münzen zu beschädigen. Wer Dollars vernichtet, begeht in den USA zum Beispiel eine Straftat, die mit Geld- oder sogar Haftstrafen geahndet werden kann. Ähnliches gilt in Australien, Singapur und Kanada.
Problematisch wird es in so manchen Ländern auch, wenn durch die Zerstörung des Bargelds das Staatsoberhaupt beleidigt wird. In Thailand droht etwa eine Gefängnisstrafe, wenn man auf einen Schein mit dem Abbild des Königs getreten ist – egal ob versehentlich oder nicht.