Im Dezember möchte die Ampel-Regierung Gaskunden entlasten. Wir verraten dir, was dir die Gas-Soforthilfe nützt und wie du sie erhältst.
Aufgrund der hohen Energiepreise, plant die Bundesregierung die Bürger mit einer Soforthilfe zu unterstützen. Im Dezember diesen Jahres sollen Gaskunden von einer sogenannten Abschlagszahlung profitieren können. Das bedeutet, dass der Staat, solltest du zu dieser Gruppe gehören, im nächsten Monat deine Gasrechnung übernimmt. Vorgesehen ist die finanzielle Entlastung nicht nur für Privathaushalte.
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Wem steht die Gas-Soforthilfe zu?
Die Gas-Soforthilfe steht grundsätzlich jedem Haushalt zu, der momentan mit Gas oder Fernwärme heizt. Sie setzt sich aus einem Zwölftel deines Jahresverbrauchs und dem kWh-Preis im Dezember 2022 zusammen. Zudem fällt der monatliche Grundpreis für dich weg. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden und bestimmte Pflege- bzw. Bildungseinrichtungen erhalten ebenfalls die Soforthilfe.
Neben Gas- sollen auch Fernwärmekunden entlastet werden. Hier läuft die Berechnung der Soforthilfe aber ein wenig anders ab. Laut einem Papier der Bundesregierung entspricht die Entlastungssumme dem Betrag der September-Rechnung, sowie einer Pauschalsumme von 20 Prozent, um Preissteigerungen zu berücksichtigen.
Wie kommst du an die Soforthilfe?
Um die Soforthilfe zu erhalten, musst du selbst nichts tun. Dein Gas- bzw. Fernwärmeversorger steht in der Pflicht, dir deine Abschlagszahlung gutzuschreiben oder den Einzug per Lastschrift zu unterlassen. Wohnst du als Mieter in einem Haus mit Gaszentralheizung, wird dir dein Vermieter das Geld erstatten und zwar im Zuge der Nebenkostenabrechnung. Die Soforthilfe bekommst du dann nicht im Dezember, sondern erst mit der Nebenkostenabrechnung 2023.
Neben der Soforthilfe will die Bundesregierung Gaskunden noch mit einem weiteren Vorhaben entlasten: Dem Gaspreisdeckel. Dieser soll im März 2022 eingeführt werden und bis zum April 2024 dableiben. Für 80 Prozent des Gasverbrauchs soll dann ein Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde gelten. Bei Fernwärme sollen 80 Prozent des Verbrauchs mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde bezahlt werden. Um diese Entlastungen zu finanzieren, bedient sich der Staat an mehreren Milliarden Euro aus dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds.