Geld auf der Straße gefunden: Wie viel darf man behalten?

Geld auf der Straße gefunden: Wie viel darf man behalten?
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Ein Euro-Schein, den du auf der Straße gefunden hast, gehört nicht sofort dir. In Deutschland gibt es einige Regeln für den Fund von Geld und Gegenständen.

Wer Geld auf der Straße findet, steckt sich den Schein oder die Münze oft ohne Weiteres in die Hosentasche. Doch das ist nicht immer rechtens. Auch wenn es schwer ist, den Besitzer des Bargelds ausfindig zu machen, muss dieses in manchen Fällen in einem Fundbüro abgegeben werden. Wir erklären dir, wie du im Zweifel richtig handelst.

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Geld oder Gegenstände gefunden: Diese Regeln musst du beachten

Grundsätzlich gilt: Beträge unter 10 Euro darfst du behalten. Scheine oder Münzen, die diesen Geldbetrag überschreiten, solltest du im Fundbüro melden. Das gilt ebenso für Gegenstände mit einem Wert von mehr als 10 Euro – auch gefundener Schmuck gehört also oftmals nicht dir.

Wer einen Fund von mehr als 10 Euro nicht meldet, begeht gemäß § 246 Strafgesetzbuch eine Straftat. Diese kann mit einer Geldstrafe und sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Den Fund bei den zuständigen Behörden abzugeben ist nicht nur ethischer, sondern auch lohnenswerter. Denn wenn sich der ursprüngliche Besitzer in den nächsten 6 Monaten nicht meldet, darfst du das Bargeld bzw. den Gegenstand ohnehin behalten. Und selbst wenn der Besitzer auftaucht, erhältst du immer noch einen Finderlohn. Bei 500 Euro hast du einen Anspruch auf 5 Prozent Finderlohn. Alles darüber hinaus wird mit 3 Prozent belohnt.

Beim Fund von Tieren kannst du laut Gesetz 3 Prozent Finderlohn einstreichen – berechnet vom monetären Wert des Tieres. Darüber hinaus solltest du bedenken, dass der Finderlohn je nach Fundort verschiedenen Regelungen unterliegen kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder Behörden bekommst du erst ab 50 Euro einen Finderlohn. Bis 500 Euro erhältst du 2,5 Prozent Finderlohn. Höhere Beträge werden mit 1,5 Prozent vergütet.

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