Freistellungsauftrag bei Smartbroker einrichten – so geht’s

Freistellungsauftrag bei Smartbroker einrichten - so geht's
© Smartbroker AG

Anleger können sich von den Steuern auf Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe befreien, wenn sie einen Freistellungsauftrag einrichten. Wie das bei Smartbroker geht, erfährst du im folgenden Text.

Bis 2009 waren die Erträge von Wertpapieren wie Aktien nach 12 Monaten steuerfrei. Heute gilt diese Regelung nicht mehr. Dafür gibt es einen Freibetrag, der insbesondere Kleinanleger entlastet. So müssen Singles bis zu einem Ertrag von 1.000 Euro pro Jahr keine Abgeltungssteuer zahlen, während Ehepaare sogar bis 2.000 Euro im Jahr von der Steuer befreit sind.

Normalerweise wird die Abgeltungssteuer über das Jahr hinweg zunächst von der Bank oder dem Online-Broker an das Finanzamt abgeführt. Zum Ende des Steuerjahres kannst du dir den Freibetrag dann über die Steuererklärung zurückholen. Indem du einen Freistellungsauftrag einrichtest, sparst du dir den Aufwand. Dann werden erst Steuern an das Finanzamt überwiesen, sobald der Freibetrag überschritten worden ist.

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Wie du Smartbroker den Freistellungsauftrag erteilst

Mit dem Smartbroker betreibt das gleichnamige Unternehmen einen der beliebtesten Neobroker in Deutschland. Obgleich dieser mit einer großen Auswahl an Wertpapieren und äußerst günstigen Konditionen überzeugt, ist das Erteilen des Freistellungsauftrags fast unnötig kompliziert verglichen mit der Konkurrenz.

Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich dieser nicht einfach in der App- oder Webversion übermitteln. Stattdessen müssen Kunden von Smartbroker ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen, welches im Formularcenter auf der Webseite des Brokers heruntergeladen werden kann. Den ausgefüllten Freistellungsauftrag sendest du dann per E-Mail an die folgende Adresse: kundenauftrag@smartbroker.de.

Freistellungsauftrag bei Smartbroker einrichten - so geht's
Im Formularcenter findest du den Freistellungsauftrag | © Smartbroker AG

Steuern sparen mit Freistellungsauftrag: Das solltest du beachten

Der Freistellungsauftrag erleichtert Anlegern den Umgang mit steuerlichen Angelegenheiten in Bezug auf die Abgeltungssteuer. Was du dabei beachten solltest, ist, dass sich die Gesamtsumme von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro auf sämtliche Geldinstitute verteilt. Hast du zum Beispiel bei deiner Hausbank bereits einen Freistellungsauftrag von 200 Euro hinterlegt, dann kannst du bei deinem Broker nur noch dementsprechend weniger angeben.

Die Abgeltungssteuer wird für alle Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne erhoben. Sie bezieht sich demnach auf sämtliche Kapitalerträge und nicht nur Aktien oder Anleihen. Die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Daraus ergibt sich für Anleger ein Gesamtsteuersatz zwischen 26,375 und 27,995 Prozent.

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