Einen Freistellungsauftrag beim Online-Broker Scalable Capital zu erteilen, dauert nicht lange. Wie das geht, erfährst du im folgenden Text.
Egal ob großes oder kleines Depot – als Anleger solltest du den Freistellungsauftrag in jedem Fall nutzen. Warum? Weil du damit (nicht wenig) Steuern sparst. In Deutschland gilt auf Kapitalerträge wie zum Beispiel Kursgewinne und Dividenden von Aktien oder Zinsen die Abgeltungssteuer. Dein Broker kümmert sich standardmäßig automatisch um die Weiterleitung deiner Steuern an das zuständige Finanzamt.
Bis zu einem Betrag von 1.000 Euro als Single beziehungsweise 2.000 Euro als verheiratetes Paar musst du auf Kapitalerträge jedoch keine Steuern zahlen. Diese Gelegenheit solltest du nutzen und einen Freistellungsauftrag einrichten, damit deine Kapitaleinkünfte nicht fälschlicherweise versteuert werden. Beim Online-Broker Scalable Capital ist dies schnell erledigt und auch nicht kompliziert.
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Freistellungsauftrag einrichten bei Scalable Capital
So richtest du den Freistellungsauftrag bei Scalable Capital ein: Öffne zunächst die App und navigiere über die Menüleiste am unteren Bildschirmrand zu deinem Profil. Dort siehst du unter “Finanzen” den Reiter “Freistellungsauftrag einrichten”. Wähle nun aus, ob du einen Einzelfreistellungsauftrag als Single oder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag als Ehepaar einrichten möchtest.
Gib anschließend den gewünschten Betrag von 1 bis 2.000 Euro ein und lege fest, ab welchem Datum der Freistellungsauftrag gültig sein soll. Tippe anschließend auf weiter, um zum letzten Schritt zu gelangen. Unter “Freistellungsauftrag überprüfen” siehst du alle von dir angegebenen Daten zur Überprüfung noch einmal. Tippe auf “Jetzt einrichten”, um den Vorgang abzuschließen.
Sparerpauschbetrag: Darauf solltest du achten
Unbedingt beachten solltest du beim sogenannten Sparerpauschbetrag, dass sich die Gesamtsumme von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro auf all deine Geldinstitute verteilt. Hast du zum Beispiel bei deiner Hausbank bereits einen Freistellungsauftrag von 100 Euro hinterlegt, dann kannst du bei deinem Online Broker nur noch dementsprechend weniger angeben. Für Kapitalerträge über dem Freibetrag fällt die Abgeltungssteuer an.
Komplett steuerfrei sind Kursgewinne, Dividenden und Zinsen seit 2009 nicht mehr. Vor der Einführung der Abgeltungssteuer galten die “Einkünfte aus Kapitalvermögen” nach 12 Monaten als steuerfrei. Inzwischen werden Anleger für ihre Sparsamkeit vom Staat aber nicht mehr belohnt.