Freistellungsauftrag bei Finanzen.net Zero erteilen

Freistellungsauftrag bei Finanzen.net Zero erteilen
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Um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren, solltest du deinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei Finanzen.net Zero dauert dieser Prozess nur wenige Minuten.

Steuern sind ein kompliziertes Thema. Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen fällt in Deutschland die Abgeltungssteuer an. Sie beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deutsche Broker führen die Abgeltungssteuer automatisch für den Anleger an das Finanzamt ab. Steuern sparst du, indem du einen Freistellungsauftrag erteilst.

Steuern auf Kapitalerträge: Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?

Seit 2009 müssen Kapitalerträge in Deutschland grundsätzlich versteuert werden. Doch es gibt einen sogenannten Sparerpauschbetrag, der deine Steuerlast mindert. Anfang 2023 wurde dieser sogar erhöht – von ursprünglich 801 Euro auf 1.000 Euro bei Singles und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehepaare. Somit sind circa 25 Prozent mehr Kapitalerträge von Aktien, ETFs und Co. steuerfrei und du steigerst deinen Ertrag.

Damit deine Bank oder dein Broker die steuerfreien Gewinne nicht fälschlicherweise an das Finanzamt abführt, musst du einen Freistellungsauftrag erteilen. In der Regel nimmt dieser Prozess nur wenige Minuten in Anspruch. Dies gilt auch für Kunden des Neobrokers Finanzen.net Zero, der einen gebührenfreien Wertpapierhandel* ermöglicht. So richtest du den Freistellungsauftrag ein:

Finanzen.net Zero: Freistellungsauftrag einrichten

Um einen Freistellungsauftrag bei Finanzen.net Zero einzurichten, spielt es keine Rolle, ob du den Computer oder das Smartphone verwendest. Der Ablauf ist im Wesentlichen der selbe. Navigiere zunächst in das Menü “Verwaltung” und anschließend zu “Steuern”. Hier lässt sich der Freistellungsauftrag anlegen. Bist du fertig, muss die Änderung noch mit der Secure TAN App bestätigt werden – schon ist der Auftrag erteilt.

Wichtig: Damit du von der Steuerbefreiung profitierst, muss der Freistellungsauftrag vor Ablauf des aktuellen Jahres eingereicht werden. Freistellungsaufträge für vergangene Jahre sind nicht möglich. Zudem solltest du beachten, dass sich der Freibetrag von 1.000 Euro auf alle deine Depots und Konten verteilt. Zwar kannst du mehrere Freistellungsauftrage bei verschiedenen Banken einrichten, sie dürfen diesen Betrag insgesamt jedoch nicht überschreiten.

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