Energiepreispauschale: Wer im September 300 Euro vom Staat erhält

Energiepreispauschale: Wer im September 300 Euro vom Staat erhält
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Die Energiepreispauschale ist auf dem Weg. Wir verraten dir, ob auch du im September 300 Euro vom Staat erhältst.

Mit der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro will die Bundesregierung das Volk entlasten. Grund für die Finanzspritze sind die Energiekosten, welche im Zuge des Ukraine-Kriegs förmlich explodieren und viele Bürger auf eine finanziell harte Probe stellen. Doch nicht jeder soll von der Einmalzahlung profitieren. Bestimmte Teile der Bevölkerung gehen mit leeren Händen aus.

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Energiepreispauschale: Wer die 300 Euro bekommt – und wer nicht

Fast alle Arbeitnehmer, egal ob angestellt oder selbstständig, dürfen sich auf die finanzielle Unterstützung freuen. Hierzu werden auch Minijobber gezählt, deren ausgeübte Tätigkeit zum Hauptberuf gehört. Insgesamt haben folgende Personen einen Anspruch auf die 300 Euro:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Werkstudenten
  • Studenten im bezahlten Praktikum
  • Minijobber
  • Ehrenamtlich tätige Übungsleiter

Bedenke jedoch: Nur Arbeitnehmer der Steuerklassen 1 bis 5 profitieren von der Pauschale. Arbeitnehmer der Lohnsteuerklasse 6 sind von der finanziellen Unterstützung durch den Staat ausgenommen.

Rentner und Menschen, die eine Pension beziehen, erhalten ebenfalls keine Energiepreispauschale. Nur Personen, die sich bis zum 1. September in einem aktiven Arbeitsverhältnis befinden, werden vom Staat subventioniert. Wer im August in den Ruhestand eintritt, muss also genauso auf das Hilfspaket verzichten. Dasselbe gilt für Pendler, die täglich nach Deutschland zur Arbeit fahren, dort aber nicht einkommenssteuerpflichtig sind.

Erhalten Arbeitnehmer die vollen 300 Euro?

Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Viele Menschen bekommen also nicht die vollen 300 Euro ausgezahlt. Nur wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter der Grundfreibetragsgrenze von 10.347 Euro jährlich liegt, kommt ohne Abstriche davon. Bei Verheirateten liegt die Grundfreibetragsgrenze bei 20.694 Euro.

Wie viel von der Energiepauschale netto übrig bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. der Steuerklasse, dem Einkommen und dem Familienstand. Der Bund der Steuerzahler hat dahingehend einige Vergleichsrechnungen angefertigt.

So würde ein Single in der Steuerklasse 1 mit einem Jahresgehalt von 72.o00 Euro am Ende 181,80 Euro erhalten.

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind in der Steuerklasse 4 und mit einem Jahresgehalt von 45.000 Euro, könnte sich zumindest über 216,33 Euro freuen.

Einem verheirateten Arbeitnehmer mit Kind in der Steuerklasse 4 und mit einem Jahresgehalt von 15.000 Euro blieben schlussendlich 248,83 Euro übrig. Befände er sich in der Steuerklasse 3, läge er allerdings unter dem Grundfreibeitrag, was ihm die vollen 300 Euro ermöglichen würde.

Wer zahlt die Energiepreispauschale aus?

Die Energiepreispauschale wird über den Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt im September ausgezahlt. Theoretisch kann die Überweisung aber auch erst im Oktober oder später stattfinden. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern hängt der Auszahlungszeitpunkt von der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers ab.

Bei Selbstständigen läuft die Auszahlung ein wenig anders ab. Diese profitieren indirekt von der Energiepreispauschale, indem die Steuer-Vorauszahlung um den entsprechenden Geldbetrag gesenkt wird.

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