Ehemaliger SEC-Mitarbeiter warnt Anleger: “Sofort raus aus den Krypto-Börsen”

Ehemaliger SEC-Mitarbeiter warnt Anleger: "Sofort raus aus den Krypto-Börsen"
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Ein ehemaliger Mitarbeiter der US-Börsenaufsicht SEC meldete sich kürzlich auf Twitter zum Kryptomarkt zu Wort. Darum sollten Anleger die Krypto-Börsen sofort verlassen.

Die Securities and Exchange Commission (SEC) hat mit ihren Klagen gegen Binance und Coinbase, zwei der wichtigsten Krypto-Börsen der Welt, im Juni für Aufsehen gesorgt. Dabei geht die US-Börsenaufsicht schon länger vermehrt gegen den Kryptomarkt vor. Nun äußerte sich auch ein ehemaliger Mitarbeiter der Behörde zur Wort.

Belagerung der SEC habe “gerade erst begonnen”

Rund 11 Jahre lang war John Reed Stark als Leiter des Office of Internet Enforcement für die SEC tätig. Auf Twitter wendete sich der US-Amerikaner nun mit einer Warnung an alle Krypto-Anleger: “Verlassen Sie die Krypto-Plattformen sofort, ich kann es nicht deutlicher sagen.” Seiner Meinung nach sei jetzt sicher, dass die Handelsplattformen unter einer Belagerung durch die US-Regulierungs- und Strafverfolgungsbehörden stünden, welche “gerade erst begonnen” habe.

Allerdings positioniert sich Stark nicht gegen die Börsenaufsicht. Ganz im Gegenteil: Der ehemalige SEC-Mitarbeiter ist der Meinung, dass die Behörden mit kryptobezogenen Durchsetzungsmaßnahmen genau richtig lägen. Demnach sei es unumstößlich dass Krypto-Börsen “hochriskant, gefährlich und von Natur aus unsicher” seien. Wie er zu diesem Schluss kommt, erklärt Stark ebenfalls auf Twitter.

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Krypto-Börsen genießen zu viele Freiheiten

Was den Verbraucherschutz betrifft, gebe es laut Stark bei Digital-Asset-Plattformen wie den Krypto-Börsen nicht nur eine große Lücke, sondern eine tiefe Kluft. So müssten Unternehmen, die Finanzdienstleistungen in den USA anbieten, sorgfältig mit der Kontrolle von Kundengeldern umgehen und eine angemessene Absicherung bieten. Außerdem erhalte die SEC bei traditionellen, registrierten Finanzunternehmen eine uneingeschränkte und sofortige Einsicht in die Geschäftstätigkeit.

Bei den Krypto-Handelsplattformen sei dies jedoch anders. Hier fehle der Aufsichtsbehörde der nötige Zugang “und sie hat kaum Möglichkeiten, betrügerisches Verhalten aufzudecken, zu untersuchen und zu verhindern”, so Stark. Für Krypto-Börsen würden zum Beispiel keine Aufzeichnungs- und Archivierungspflichten in Bezug auf den Betrieb, die Kommunikation, den Handel oder andere Aspekte des Geschäfts gelten. Es gebe somit keine Veranlassung, sich an Gesetze und Vorschriften zu halten, die Manipulation, Insiderhandel, Handel vor Kunden und anderes betrügerisches Verhalten verbieten.

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