Die Strafe für das Töten von Bienen ist in Deutschland unglaublich hoch, da sie zu den besonders geschützten Tierarten gehören.
Bei einem gemütlichen Grillabend im Sommer können Bienen und Wespen schnell als lästig empfunden werden. Töten oder verletzen sollte man die fliegenden Insekten allerdings nicht – zumindest dann, wenn man ein hohes Bußgeld vermeiden möchte. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kennt hierbei keine Gnade.
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Hohe Strafen drohen für das Töten wildlebender Tiere
Wer sich von einer Biene gestört fühlt und zur Fliegenklatsche greift, begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Laut BNatSchG beträgt das Höchstmaß für das grundlose Töten wild lebender Tiere 50.000 Euro. Die Bundesländer können in ihren Bußgeldkatalogen eigene Strafmaße festlegen, letzten Endes hängt die Höhe aber auch immer von der jeweiligen Tierart ab.
So wird bei den Bußgeldern zwischen streng geschützten, besonders geschützten und nicht besonders geschützten Arten unterschieden. Bienen gelten in Deutschland als besonders geschützt, da sie in erheblichem Maße zur Erhaltung der Ökologie beitragen. Auch einige Wespenarten wie die Kreiselwespen oder Knopfhornwespen gehören dazu.
Die oben genannten Geldstrafen klingen zwar sehr abschreckend, in der Realität werden sie allerdings kaum verhängt. Nicht nur ist es kaum möglich, das Töten von Bienen zu ahnden, auch werden Einzelfälle meist eingestellt, wenn überhaupt weiter von den Behörden verfolgt. Und falls es doch zu einer Strafe kommen sollte, ist dabei eher mit einem Verwarngeld in zweistelliger Höhe zu rechnen.