Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer darf sich im Dezember auf Weihnachtsgeld freuen. Aber welche Faktoren entscheiden eigentlich darüber, ob man die Sonderzahlung bekommt?
Auch in diesem Jahr rechnen Millionen von Angestellten mit Weihnachtsgeld. Die Sonderzahlung gibt es in den meisten Unternehmen zusätzlich zu dem Novembergehalt. Ausgezahlt wird das Weihnachtsgeld somit üblicherweise Ende November oder Anfang Dezember. Sinn und Zweck ist es, die Beschäftigten während der Weihnachtszeit finanziell zu entlasten.
Weihnachtsgeld: Wer hat Anspruch auf die Sonderzahlung?
Etwa 55 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland erhalten Weihnachtsgeld. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es allerdings nicht. Im Grunde ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, mit der Betriebstreue und Leistung honoriert werden. Der Bezug der sogenannten Jahressonderzahlung ist häufig im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen geregelt.
Wurde das Weihnachtsgeld vertraglich festgelegt, ist der Arbeitgeber zur Extra-Zahlung verpflichtet. Andernfalls kann sie in einem wirtschaftlich schwierigen Jahr gestrichen werden. Besonders dann, wenn der Arbeitgeber regelmäßig schriftlich betont, dass die Zahlung freiwillig ist – den sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt ausgibt, besteht keine rechtliche Grundlage für das 13. Gehalt.
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Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
Auch über die Höhe der Zahlung können Arbeitgeber frei entscheiden. Daher lässt sich pauschal nicht sagen, wie hoch der Weihnachtsbonus ausfällt. In der Regel werden 60 bis 80 Prozent eines Monatsgehalts ausgezahlt. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, entspricht dies einem durchschnittlichen Weihnachtsbonus von 2.747 Euro. Den höchsten Bonus gibt es in den Branchen “Gewinnung von Erdöl und Erdgas” sowie “Kokerei und Mineralölverarbeitung”.
Muss die Sonderzahlung versteuert werden?
Wie jede Sonderzahlung des Arbeitgebers muss das Weihnachtsgeld voll versteuert werden. Für derartige Einmalzahlungen wird die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Durch diese besondere Art der Steuerberechnung bleibt oft weniger vom Weihnachtsbonus übrig als erwartet.
Um die Versteuerung brauchst du dich nicht kümmern. Wie beim normalen Gehalt auch, bekommst du nur den Nettobetrag überwiesen. Die Steuer ist dann bereits abgezogen.