300 Euro von Mastercard geschenkt: Wer bekommt das Geld?

300 Euro von Mastercard geschenkt: Wer bekommt das Geld?
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Du bist Mastercard-Kunde? Dann bekommst du jetzt möglicherweise 300 Euro von dem Finanzdienstleister geschenkt.

Einige Mastercard-Kunden können derzeit 300 Euro in Anspruch nehmen. Doch dabei handelt es sich nicht um ein Geschenk. Mit dem Geld möchte sich das Unternehmen vielmehr vor juristischen Problemen schützen, nachdem im Jahr 2019 Daten von zehntausenden Kunden des Finanzdienstleisters geleakt wurden. Wir verraten dir alles, was du über die Einmalzahlung wissen musst.

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Datenleck bei Mastercard

Im Sommer 2019 veröffentlichten Hacker Daten von mehr als 90.000 Menschen, die an einem Bonusprogramm von Mastercard teilnahmen. Bei dem Programm erhielten Kunden für ihre Einkäufe “Coins” und konnten diese gegen Prämien eintauschen. Zur Teilnahme musste man jedoch seine Kreditkartennummer und andere persönliche Daten angeben.

Mit der Kreditkartennummer alleine können die Kriminellen keine Einkäufe tätigen, da ihnen immer noch die zugehörige Prüfnummer fehlt. Dennoch bot Mastercard nach dem Vorfall sofort einen kostenfreien Tausch der Karten an.

Doch dieser Tausch war vielen Menschen nicht genug, wie der Spiegel berichtet. Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz (EuGD) hatte deshalb juristische Schritte gegen den Finanzdienstleister eingeleitet – im Interesse von 2.000 Mastercard-Kunden. Vor Gericht pochte das Unternehmen darauf, während dem Bonusprogramm die hohen Sicherheitsstandards der Kreditkarten-Branche eingehalten zu haben. Die Daten seien außerdem bei einem Auftragsdienstleister entwendet worden.

300 Euro von Mastercard geschenkt: Wer bekommt das Geld?

Schlussendlich eignete sich die EuGD außergerichtlich mit dem Unternehmen. Mastercard-Kunden, die von dem Datenleck betroffen waren und sich von der EuGD beraten ließen, können nun 300 Euro in Anspruch nehmen. Der Haken bei der Sache: Wer das Geld annimmt, verzichtet auf sein Recht, Mastercard zu verklagen. Neue Klienten können sich dem Vergleich übrigens nicht mehr nachträglich anschließen.

Wer mit dem Betrag unzufrieden ist, kann die Unterschrift auch verweigern. Betroffene müssen in diesem Fall allerdings selbst schnell Klage einreichen, bevor die Ansprüche verjähren. Außerdem leistet die Europäische Gesellschaft für Datenschutz keine Hilfe mehr dabei.

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